Verkehrswert
Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch
definiert:
Der Verkehrswert wird durch den
Preis bestimmt, der in
dem Zeitpunkt, auf den sich die
Ermittlung bezieht, im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr
nach den rechtlichen
Gegebenheiten und tatsächlichen
Eigenschaften, der
sonstigen Beschaffenheit und der
Lage des Grundstücks
oder des sonstigen Gegenstands der
Wertermittlung ohne
Rücksicht auf ungewöhnliche
oder persönliche Verhältnisse
zu erzielen wäre. [194 BauGB]
Verkehrswert und Gemeiner Wert
Die Begriffe "Gemeiner Wert" und
der "Verkehrswert"
führen trotz der unterschiedlichen
Definition im Ergebnis
zu identisch en Werten.
[BGH, Urteil vom 27. November 1961,
Az. III ZR 167/60]