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Verkehrswert

Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch definiert:

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in
dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der
sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks
oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne
Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
zu erzielen wäre. [194 BauGB]


Verkehrswert und Gemeiner Wert

Die Begriffe "Gemeiner Wert" und der "Verkehrswert"
führen trotz der unterschiedlichen Definition im Ergebnis
zu identisch en Werten.
[BGH, Urteil vom 27. November 1961, Az. III ZR 167/60]




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