Beleihungswert
Zwar arbeiten die Kreditinstituteje
nach Aufgabenstellung mit
unterschiedlichen Richtlinien und
Vorschriften für die Beleihung
von Gründstücken.
Die Definition des Beleihungswerts
ist jedoch praktisch gleich:
Beleihungswert ist der Wert,
der dem Grundstück unter Berück-sichtigung
aller für die Bewertung maßgebenden
Umstände von
der Bank beigemessen wird.
Gemäß § 20 Abs. 2 Nr.
4 Kreditwesengesetz i.V.m. §11
Abs. 2
und 12 Hypothekenbankgesetz darf
der Beleihungswert in keinem
Fall den durch sorgfältige Ermittlung
festgesetzten Verkehrswert
übersteigen.
siehe auch: Beleihungsgrenze