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Beleihungswert

Zwar arbeiten die Kreditinstituteje nach Aufgabenstellung mit
unterschiedlichen Richtlinien und Vorschriften für die Beleihung
von Gründstücken.

Die Definition des Beleihungswerts ist jedoch praktisch gleich:

Beleihungswert ist der Wert, der dem Grundstück unter Berück-sichtigung aller für die Bewertung maßgebenden Umstände von
der Bank beigemessen wird.


Gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz i.V.m. §11 Abs. 2
und 12 Hypothekenbankgesetz darf der Beleihungswert in keinem
Fall den durch sorgfältige Ermittlung festgesetzten Verkehrswert
übersteigen.

siehe auch:
Beleihungsgrenze





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