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WertV


Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der
Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungs-
verordnung)

Ausführungsbestimmungen für die Ermittlung des Verkehrswertes
im Sinne des § 194 BauGB. Auch wenn die WertV de jure nur für
die Gutachterausschüsse bindend ist, so kommt ihr doch auch
für die übrigen Bereiche des Grundstückssachverständigenwesen
weitreichende Bedeutung zu.


WertV bei: Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen



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