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Baulasten

Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche
Verpflichtung. Im Wege einer Baulast können Grundstückseigen-
tümer durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffent-
lich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betref-
fenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen. Solche öffent-
liche-rechtlichen Baulasten sind auch gegenüber dem Rechts-
nachfolger des Grundstückes wirksam.
 
Sinn einer Baulast ist es, der Baubehörde die Genehmigung eines
Bauvorhabens zu ermöglichen, das nach den allgemeinen Vor-
schriften des Baurechts nicht genehmigungsfähig wäre. Beispielsweise bei Fehlen einer Möglichkeit zur Erschließung mit
Wasser bzw. Abwasser, Strom und Gas etc. kann ein benachbar-
ter Eigentümer sich verpflichten, über sein Grundstück die Er-
schließung durchführen zu lassen und somit die Bebauung auf
dem Nachbargrundstück ermöglichen.
 
Diese freiwillig vom Eigentümer eingegangene Beschränkung der
Nutzung seines Grundstücks wird in das Baulastenverzeichnis
eingetragen.






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