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Baulasten
Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene
öffentlich-rechtliche
Verpflichtung. Im Wege einer Baulast
können Grundstückseigen-
tümer durch Erklärung gegenüber der
Bauaufsichtsbehörde öffent-
lich-rechtliche Verpflichtungen zu
einem ihre Grundstücke betref-
fenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen. Solche öffent-
liche-rechtlichen Baulasten sind auch
gegenüber dem Rechts-
nachfolger des Grundstückes wirksam.
Sinn einer Baulast ist es, der Baubehörde
die Genehmigung eines
Bauvorhabens zu ermöglichen,
das nach den allgemeinen Vor-
schriften des Baurechts nicht genehmigungsfähig
wäre. Beispielsweise bei Fehlen einer
Möglichkeit zur Erschließung
mit
Wasser bzw. Abwasser, Strom und Gas
etc. kann ein benachbar-
ter Eigentümer sich verpflichten,
über sein Grundstück die Er-
schließung durchführen zu lassen
und somit die Bebauung auf
dem Nachbargrundstück ermöglichen.
Diese freiwillig vom Eigentümer eingegangene
Beschränkung der
Nutzung seines Grundstücks wird in
das Baulastenverzeichnis
eingetragen.
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